Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Nora Körber, NK Consult, Hergenhahnring 71a, 61250 Usingen, Deutschland, Tel.: +49 (0) 176 - 85960664, E-Mail: kontakt@koerbers.de, Internet: https://www.koerbers.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinsam auch „Parteien“).
1.2. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.4. Die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 1.3. dieser AGB. Der Auftragnehmer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
1.5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Dieser Beratungsvertrag richtet sich auf die Beratung und umfassende Betreuung des Auftraggebers im Bereich der Informationstechnologie. (nachfolgend „Leistungen“).
2.2. Die Verantwortung für die Projektsteuerung und den Projekterfolg liegt beim Auftraggeber.
2.3. Bei den Leistungen des Auftragnehmers handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags.
2.4. Der Auftragnehmer bietet ferner Schulungen zu den von ihm angebotenen Leistungen an. Der Inhalt der Schulungen wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Schulungsleistungen nicht Gegenstand dieses Vertrags.
3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen sowohl vor Ort beim Auftraggeber als auch online (z.B. per Online-Video-Konferenz oder per Remote-Zugriff) an. Der Inhalt Leistungen ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot zu entnehmen.
3.2. Bei Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbringt der Auftragnehmer diese an einem zwischen den Parteien vereinbarten Ort bzw. in den Geschäftsräumen des Auftraggebers im persönlichen Kontakt mit diesem.
3.3. Bei Online-Leistungen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz oder per Remote-Zugriff unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu benötigt der Auftraggeber insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Auftragnehmer Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen findet der Auftraggeber in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot des Auftragnehmers. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.
3.4. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.5. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
3.6. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem bei Abschluss des Vertrags geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer aber nicht. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass sich beim Auftraggeber ein bestimmter Erfolg einstellt oder, dass der Auftraggeber ein bestimmtes Leistungsziel erreicht wird. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Auftraggebers abhängig, auf den der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
3.7. Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Projektleiter des Auftraggebers abzustimmen.
3.8. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
4. Personal und Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
5. Vertragsschluss und Vertragssprache
5.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.2. Die Beauftragung der vom Auftraggeber zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb der vom Auftragnehmer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist nach Zugang beim Auftragnehmer anzunehmen.
5.3. Die Annahme erfolgt entweder,
- indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber maßgeblich ist, oder
- indem der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Abgabe von dessen Beauftragung zur Zahlung auffordert, oder
- indem der Auftragnehmer mit der Ausführung der beauftragen Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers beginnt und dieses dem Auftraggeber anzeigt.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber zu laufen. Die Frist endet mit dem Ablauf der vom Auftragnehmer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist . Nimmt der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
5.4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
5.5. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber hat die Leistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer:
- alle erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen
- zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern gestatten
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen
- Zugang zu seinen IT-Systemen und/oder Datenbanken einräumen
sofern diese Leistungen vertraglich nicht in den Pflichtenkreis des Auftragnehmers fallen. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.
6.2. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
6.3. Kommt der Auftraggeber seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Auftragnehmer entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Auftragnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
6.4. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird.
7.2. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, versteht sich die Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen einschließlich der Reise- und Unterbringungskosten. Die Höhe dieser Aufwendungen werden im Angebot des Auftragnehmers angegeben.
7.4. Die Vergütung ist 7 Tage netto ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers maßgebend.
7.5. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 8. dieses Vertrags, abgegolten.
7.6. Sofern zwischen den Parteien nicht anderes vereinbart wird, werden die erbrachten Leistungen nachträglich monatlich in Rechnung gestellt. Der Aufstellung sind die entsprechenden Nachweise beizulegen. Nicht nachgewiesene Tätigkeiten und Aufwendungen sind vom Auftraggeber nicht zu erstatten.
7.7. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
7.8. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
7.9. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.
7.10. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
8. Rechteeinräumung für Arbeitsergebnisse
8.1. „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags gefertigten Berichte, insbesondere Aufstellungen, Berechnungen, Dokumentationen, Dokumente, Entwürfe, Projektskizzen, Präsentationen sowie Quellcodes und Softwaredesign.
8.2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung das zeitliche und örtliche unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Die Arbeitsergebnisse dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers vervielfältigt, verbreitet, verwertet, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt oder weitergegeben werden.
8.3. Das Recht an den Arbeitsergebnissen nach Ziffer 8.2. umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen zu nutzen.
9. Nennung als Referenzkunden
9.1. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Auftragnehmer berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
9.2. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Auftragnehmers, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
10. Haftung für Schäden
10.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
10.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
10.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist wird gesondert individuell zwischen den Parteien vereinbart und im Angebot des Auftragnehmers angegeben.
11.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
11.3. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
11.4. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Auftragnehmer schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Auftraggeber nutzbar sind.
12. Geheimhaltung und Datenschutz
12.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), insbesondere Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, Methoden und Know-how vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
12.2. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei verwertet, an Dritte weitergegeben oder sonst genutzt werden. Im Übrigen ist die Verwertung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung vertraulicher Informationen ausgeschlossen, es sei denn, die jeweilige Partei ist gesetzlich zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt bzw. verpflichtet. Sofern gesetzlich zulässig, wird die berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
12.3. Die Parteien werden die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, (freie) Mitarbeitern oder Dritten, denen vertrauliche Informationen weitergegeben und offengelegt werden, mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungspflicht auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
12.4. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind vertrauliche Informationen, die
12.4.1. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich allgemein bekannt wurden, ohne gegen die Geheimhaltungspflicht zu verstoßen;
12.4.2. die die jeweils andere Partei unabhängig von diesem Vertrag oder der betroffenen Partei selbst entwickelt hat;
12.4.3. die jeweils andere Partei von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der betroffenen Partei ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten hat; oder
12.4.4. die von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden dürfen bzw. müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu berechtigte bzw. verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber rechtzeitig informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
Der Nachweis für das Vorliegen einer vorbezeichneten Ausnahme obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
12.5. Die Parteien werden die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auf deren Aufforderung nach Vertragsbeendigung herausgeben oder unwiederbringlich vernichten. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse, sofern deren Herausgabe oder Vernichtung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
12.6. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die vereinbarte Vertragslaufzeit und endet automatisch mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
12.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Auftragnehmers oder der vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt .
12.8. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
12.9. Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien mit dem Abschluss des Hauptvertrags einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig und wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten.
13. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
14. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
15. Änderungsvorbehalt der AGB
15.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
15.2. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
- soweit der Auftragnehmer hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit der Auftragnehmer damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit der Auftragnehmer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber.
15.3. Das Kündigungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.
16.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.